Ärzte & Zahnärzte – BUFT Ausgewählte Bundesländer

VERMITTLUNGSMÖGLICHKEIT FÜR VERSICHERUNGSMAKLER/-VERMITTLER

Die per Juli 2022 neugeschaffene BUfT-Rahmenvereinbarung für Ärzte und Zahnärzte ist für die Hineinvermittlung von Einzelverträgen durch andere Versicherungsmakler/-vermittler geöffnet und sogar speziell für eine optimale Arbeitsmöglichkeit mit dieser besonderen Rahmenlösung ausgestaltet. Wir laden Sie ein, die Vermittlung mit den auf unserer Website verfügbaren Unterlagen (folgen Sie dem untenstehenden Link) direkt beim Versicherer über Ihre eigenen Vermittlerkonten durchzuführen.

Ergänzen Sie einfach den Antrag im dafür vorgesehenen Feld mit Ihrer Kontonummer und reichen ihn standardmäßig über Ihren Maklerbetreuer beim jeweiligen Versicherer ein - eine Information an uns ist nicht erforderlich. Sie scheinen als Betreuer auf der Polizze auf, erhalten 80% der eigenen vereinbarten Provision direkt vom Versicherer sowie die volle Wertung!

Wir möchten mit dieser fairen und offenen Form der Kooperation einen Austausch von Know-How zwischen österreichischen Versicherungsmaklern fördern und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beratung Ihrer Wiener Zahnarzt-Klienten. Bei Fragen finden Sie Kontakt- und Unterstützungsmöglichkeiten auf der verlinkten Unterlagen-Seite.

Aufgrund der Konzeption der Rahmenvereinbarung ist die Vermittlung von Einzelverträgen auf Basis der Rahmenkondition für solche Vermittler ausgeschlossen, die über kein aktives Vermittlerkonto beim betreffenden Versicherer verfügen.